AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Die GastroStars GmbH
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Die GastroStars GmbH, Nordendstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf (nachfolgend „wir") und unseren Kunden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Sie sind jeweils ausdrücklich gekennzeichnet. Gegenüber Verbrauchern gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(6) Nur gegenüber Unternehmern: Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote im Onlineshop und in Katalogen sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot abzugeben.
(2) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Eine automatisierte Eingangsbestätigung der Bestellung ist noch keine Annahme.
(3) Nur gegenüber Unternehmern: Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Widerrufsfrist, das Muster-Widerrufsformular und die Folgen des Widerrufs ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung. Sie ist auf der Seite „Vertrag widerrufen" abrufbar und ist Bestandteil dieser Bedingungen. Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten.
(2) Die anfallenden Versandkosten werden dem Kunden vor Abschluss des Bestellvorgangs mitgeteilt und sind vom Kunden zu tragen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Nur gegenüber Unternehmern: Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen vorbehalten, die später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen.
§ 5 Zahlungsverzug
(1) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen. Der Zinssatz beträgt gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Den jeweils geltenden Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank.
(2) Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
§ 6 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Angaben im Shop zur Verfügbarkeit sind unverbindliche Richtwerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere die Beibringung der von ihm zu liefernden Unterlagen und Angaben. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und ihm dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
(4) Nur gegenüber Unternehmern: Im Fall eines von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 Prozent des Lieferwertes, insgesamt jedoch höchstens 15 Prozent des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Versand und Gefahrübergang
(1) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
(2) Nur gegenüber Unternehmern: Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Annahmeverzug und Mitwirkungspflichten
Nur gegenüber Unternehmern: Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Unter diesen Voraussetzungen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Nur gegenüber Unternehmern: Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
(3) Nur gegenüber Unternehmern: Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Kaufsache pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert ausreichend zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat er auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Er hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Nur gegenüber Unternehmern: Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht berechtigt. Eine Be- oder Verarbeitung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag; unser Anwartschaftsrecht setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 10 Mängelrechte
(1) Für Mängel der gelieferten Ware haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern bei neuen Sachen 24 Monate ab Ablieferung. Nur gegenüber Unternehmern: Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung.
(3) Die Fristen nach Absatz 2 gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit das Gesetz nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese.
(4) Weist die gelieferte Ware einen Mangel auf, der bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, leisten wir Nacherfüllung. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht gegenüber Verbrauchern dem Kunden zu, gegenüber Unternehmern uns. Uns ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor einer Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen; die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemäße Inbetriebnahme durch nicht vom Hersteller autorisierte Fachkräfte oder durch besondere äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Nimmt der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vor, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Nur gegenüber Unternehmern: Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich etwaiger Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Nur gegenüber Unternehmern: Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 11 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
Nur gegenüber Unternehmern: Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen; versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften; eine Rügeobliegenheit besteht dort nicht.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Nur gegenüber Unternehmern: Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Überlassene Unterlagen
Nur gegenüber Unternehmern: An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, auch in elektronischer Form, wie Kalkulationen, Zeichnungen und Planungen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Nehmen wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist des § 2 Abs. 3 an, sind die Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
§ 15 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Person ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 16 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
§ 17 Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Die GastroStars GmbH
Nordendstraße 8
64546 Mörfelden-Walldorf